Zweitwohnungsteuer

Adresse & Kontakte

Telefon 0821 324-9066 Frau Schröppel Zi. 014
  0821 324-9068 Frau Weidel Zi. 014
  0821 324-9072 Frau Hamacher Zi. 015
Fax 0821 324-9050
E-Mail zweitwohnungsteuer@augsburg.de

Öffnungszeiten

Verwaltungsgebäude 2, Erdgeschoss


Beschreibung

Zum 01.01.2005 wurde in Augsburg die Zweitwohnungsteuer eingeführt. Der Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich alle Personen, die nach dem 01.01.2005 - wenn auch nur für kurze Zeit - mit einer Nebenwohnung in Augsburg gemeldet sind.
Wohnung im Sinn der Zweitwohnungsteuersatzung ist jede Wohnung im Sinne von Art. 14 des Bayerischen Meldegesetzes in der jeweils geltenden Fassung.
Die Zweitwohnungsteuer ist eine gemeindliche Aufwandsteuer, die durch Satzung geregelt wird. 

Zuständige Dienststelle

Weitere Infos/Links

Mehr Informationen zur Zweitwohnungsteuer finden Sie hier.